Hilfe für Niedergelassene muss privatärztliche Praxen einschließen

21.03.2020

Die von Bundesgesundheitsminister Spahn gestern angekündigte schnelle Hilfe für „alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“ muss die privatärztlich tätigen Praxen mit einschließen. Hierauf weist der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen – PVS Verband – hin.

Ganz offenbar wird in der Hektik der für alle Beteiligten im Gesundheitswesen schweren Belastung durch die Corona-Pandemie übersehen, dass es neben der vertragsärztlichen Welt eine weitere gibt, die einen ebenso wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet wie das Kassensystem. Zahlreiche Privatärztinnen und Privatärzte helfen derzeit auch dort, wo KV-Vertragspraxen am Ende des Quartals geschlossen sind. Sie behandeln dann jedoch häufig umsonst und sind dennoch bei den auf den Weg gebrachten Sonderlieferungen von Schutzausrüstung außen vor, da solche nur über Kassenärztliche Vereinigungen und nicht über die Ärztekammern, die alle Ärztinnen und Ärzte erreichen würde, bereitgestellt werden.

„Die Corona-Krise kann nur bewältigt werden“, so Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des PVS Verbandes, „wenn alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen zumindest eine so ausreichende Unterstützung erfahren, dass sie ihren Praxisbetrieb aufrechterhalten können. Alles andere wäre in der gegenwärtigen Situation aggressiv fahrlässig. Denn hinzukommt, dass durch die Verschiebungen planbarer Eingriffe und Behandlungen die Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit ohnehin dramatisch gesunken sind.“

Diese Erlösausfälle sind durch das Bundesgesundheitsministerium angemessen zu berücksichtigen. Eine Kompensation, so der PVS Verband, könnte unter anderem in der deutlichen Anhebung des Punktwertes der GOÄ – beispielsweise bis Ende des Jahres - liegen. Ohnehin muss die Honorierung nach GOÄ berücksichtigen, dass derzeit die Patientenbetreuung unter erschwerten Bedingungen stattfindet.

Auch wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, dass Private Krankenversicherungen wie auch die Beihilfeträger zum Erhalt des dualen Systems für den Zeitraum der heißen Phase der Pandemiebekämpfung über Grundfinanzierungsabschläge für die privatärztlichen Praxen nachdächten, die sich an den durchschnittlichen Ausgaben im Vergleichszeitrum orientieren.

 

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