PVS Verband fordert rechtliche Klarstellung - Wahlleistungen müssen weiterhin umfassend möglich sein - Keine Bürgerversicherung durch die Hintertür

02.12.2022

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich rechtlich klarzustellen, dass auch neben den Leistungen nach § 115 e-f SGB V wahlärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz das Ziel „Ambulantisierungspotenziale bei bislang stationär erbrachten Leistungen“ zu heben. Hierfür wurden neue Leistungsbereiche definiert, die aus dem bisherigen stationären Bereich überführt werden sollen – neben denen heute selbstverständlich Wahlleistungen möglich sind. Am vergangenen Montag wurde unmittelbar vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Austausch-Änderungsantrag 15 eingebracht. Dieser enthält nun eine Regelung zu einer „einheitlichen, vom Versicherungsstatus unabhängigen“ Vergütung der Leistungen nach § 115 e-f SGB V.

„Hier wird mir nichts, dir nichts auf den letzten Drücker eine Regelung eingefügt, die – zu Ende gedacht – nichts anderes ist, als eine Nivellierung des dualen Krankenversicherungssystems“, konstatiert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PVS Verbandes.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung kurzfristig nachjustiert und für Rechtssicherheit sorgt. Der Koalitionsvertrag verbietet, das Verhältnis von PKV und GKV anzutasten. Mit diesem Husarenstück der Gesetzgebung macht man jedoch genau das und startet einen Testballon zur Bürgerversicherung“, so Tilgner abschließend.

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