Eine Initiative von PBV und PVS VERBAND:Privat impft mit!

Sehr geehrte Privatärztin,
sehr geehrter Privatarzt,

die epidemiologische Situation rund um COVID-19 hat sich offenkundig stark verändert. Durch Impfungen und Infektionen besteht eine recht hohe Immunität in der Bevölkerung. Die Anzahl der in unserem Portal dokumentierten Impfungen ist entsprechend gering.

Wir haben daher in Rücksprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen, den Betrieb unseres PVS-Impfportals für Privatärztinnen und Privatärzte mit Wirkung zum 31.08.2025 einzustellen.

Was heißt dies nun für Sie?

Sie erhalten weiterhin die Möglichkeit, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen und an der vorgeschriebenen Impfsurveillance des Bundes zu teilzunehmen.

Das RKI wird voraussichtlich zum Jahreswechsel ein eigenes, webbasiertes Meldeportal (DEMIS) bereitstellen. Ähnlich wie beim PVS-Portal können dann – unabhängig von Praxisverwaltungssystemen und technischen Ausstattungen in ihren Praxen – Impfdaten direkt ans RKI übermittelt werden. Für den Übergang, also bis zur Anbindung der Privatpraxen an DEMIS, werden Sie gebeten, die Impfdaten, die Sie heute über das PVS-Portal melden, mittels der von uns bereitgestellten Excel- bzw. CSV-Datei zu archivieren. Die dort bestehenden Einträge dienen Ihrer Orientierung und sollten dann von Ihnen im Falle der Impfung durch Echtdaten ersetzt und fortgeschrieben werden.
 

CSV-Datei   EXCEL-Datei

Zu einem späteren Zeitpunkt können die Daten über DEMIS an das RKI dann nachgemeldet werden. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. (Hinweis: Das „Geschlecht“ in Feld C wird durch folgende Werte übermittelt: 1 = männlich, 2 = weiblich,  3 = divers,  -1 = unbekannt)

Die durch den Bund beschafften COVID-19 Impfstoffe erhalten Sie nach wie vor über Ihre Bezugapotheke. Zum Bezug berechtigt Sie die Vorlage der von der zuständigen Landes- oder Bezirksärztekammer erteilte Bescheinigung über die niedergelassene Tätigkeit als Privatärztin oder Privatarzt, die aus einer Selbstauskunft der privatärztlich tätigen Person und einer Mitgliedsbescheinigung bei der jeweiligen Landes- oder Bezirksärztekammer besteht. D.h. es reicht künftig eine Bescheinigung über die niedergelassene Tätigkeit als Privatärztin oder Privatarzt von der zuständigen Landes- oder Bezirksärztekammer für die Bestellung des COVID-19 Impfstoffs in der Apotheke.

 

Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband)
Privatärztlicher Bundesverband (pbV)