Im Verbandsrahmen wird konsequent das Prinzip der ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung umgesetzt: Von der Satzungsbestimmung, die eine Mitgliedschaft im Verband ausschließlich Zusammenschlüssen von Ärzten vorbehält, bis zur verbandlichen Leitung durch einen ärztlichen Vorstand – es bleiben stets die ärztlichen Mitglieder selbst, die ihre gemeinsamen Angelegenheiten verfolgen und lenken.
Der Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsführer gehören die Geschäftsführer der einzelnen Privatärztlichen Verrechnungsstellen an. Dieses Gremium ist ein Forum, in dem aktuelle wirtschaftliche, technologische und politische Entwicklungen im Gesundheitswesen zur Beratung des Vorstandes analysiert werden.
Während der Geschäftsführertagungen, die in regelmäßigem Turnus im Frühjahr und im Herbst stattfinden, werden die regionalen Erfahrungen ausgetauscht und neueste Entwicklungen beraten. Ziel ist es, gemeinsame Strategien zu entwickeln, um den Interessen aller Mitglieder gerecht zu werden.
Der Ausschuss Gebühren- und Vertragsrecht ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um privatärztliche Honorarabrechnungen.
Seine ordnungspolitische Funktion manifestiert der Ausschuss, indem er sich gegenüber der Politik und Institutionen für eine leistungsgerechte Honorierung der privatärztlich tätigen Ärzteschaft einsetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses vertritt die Interessen des PVS Verbandes und seiner Mitglieder seit 1997 als ständiges Mitglied des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Die langjährige Erfahrung und die Kompetenz der PVS in Sachen privatärztlicher Honorarabrechnung vermittelt der Ausschuss der Öffentlichkeit in weiteren Gremien, zahlreichen Publikationen und Gesprächskreisen.
Eine Hauptaufgabe de Ausschusses ist es, die aktuelle Rechtsauslegung der Gebührenordnung für Ärzte zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird durch ein internes GOÄ-Diskussionsforum unterstützt, das alle Mitarbeiter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen nutzen. Hier gibt es einen ständigen Austausch über neue und noch ungeklärte Positionen und die neuesten Urteile zu gebührenrechtlichen Fragen. Dadurch sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Privatärztlichen Verrechnungsstellen ständig auf dem aktuellen gebührenrechtlichen Stand und können gegenüber Versicherungen, Beihilfestellen und Patienten kompetent und fachgerecht agieren.
74 KB · 31.10.2019 · pdf
Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung, in der alle 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen durch ihre ärztlichen Vorstände vertreten sind. Diesem obliegt die Wahl des Vorstandes sowie die Verabschiedung des jeweiligen Jahresetats.
Die ärztlichen Vorsitzenden oder die vorstehenden Vertreter des obersten ärztlichen Leitungsgremiums der Privatärztlichen Verrechnungsstellen bilden gemeinsam mit den ärztlichen Mitgliedern des Vorstandes den Gesamtvorstand des Verbandes. Der Gesamtvorstand kann auf Antrag des Vorstandes außerhalb der Jahreshauptversammlungen bei neuer oder veränderter Sachlage sowie in begründeten oder eilbedürftigen Fällen auf Antrag des Vorstandes anstatt der Mitgliederversammlung Beschlüsse in berufsständischen Fragen fassen.
Der Vorstand des PVS Verbandes wird alle drei Jahre im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertretern. Alle Vorstandsmitglieder müssen dem ärztlichen Leitungsgremium einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle angehören. Einziges nichtärztliches Mitglied des Vorstandes ist der Geschäftsführer des Verbandes.
Aufgabe des Verbandsvorstandes ist die Förderung einer loyalen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der angeschlossenen Organisationen, die Beratung und Unterstützung der privatärztlich tätigen Ärzteschaft in Fragen des Honorar- und Gebührenwesens und vor allem die Vertretung der berufsständischen Ziele der Mitglieder in der politischen und nicht politischen Öffentlichkeit. Die Mitglieder des amtierenden Vorstandes wurden im Juni 2018 gewählt.
Der Ausschuss Gebühren- und Vertragsrecht ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um privatärztliche Honorarabrechnungen.
Seine ordnungspolitische Funktion manifestiert der Ausschuss, indem er sich gegenüber der Politik und Institutionen für eine leistungsgerechte Honorierung der privatärztlich tätigen Ärzteschaft einsetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses vertritt die Interessen des PVS Verbandes und seiner Mitglieder seit 1997 als ständiges Mitglied des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Die langjährige Erfahrung und die Kompetenz der PVS in Sachen privatärztlicher Honorarabrechnung vermittelt der Ausschuss der Öffentlichkeit in weiteren Gremien, zahlreichen Publikationen und Gesprächskreisen.
Eine Hauptaufgabe de Ausschusses ist es, die aktuelle Rechtsauslegung der Gebührenordnung für Ärzte zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird durch ein internes GOÄ-Diskussionsforum unterstützt, das alle Mitarbeiter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen nutzen. Hier gibt es einen ständigen Austausch über neue und noch ungeklärte Positionen und die neuesten Urteile zu gebührenrechtlichen Fragen. Dadurch sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Privatärztlichen Verrechnungsstellen ständig auf dem aktuellen gebührenrechtlichen Stand und können gegenüber Versicherungen, Beihilfestellen und Patienten kompetent und fachgerecht agieren.
Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband
Der PVS Verband ist der Zusammenschluss von elf selbständigen und auf berufsständischer Basis gegründeten Privatärztlichen Verrechnungsstellen. Wie auch seine Mitglieder ist der PVS Verband eine ärztlich geleitete Organisation.
Seit seiner Gründung im Jahr 1949 vertritt der Verband die Interessen der Verrechnungsstellen und ihrer mehr als 25.000 Mitglieder.
Telefon 030 280496 -30
Telefax 030 280496 -35
verband@pvs.de
www.pvs.de
Ulrike Scholderer
Telefon 030 280496 -34
u.scholderer@ avoid-unrequested-mailspvs.de
Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.
Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung
Marienstraße 30
10117 Berlin
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