Von Abrechnung bis Zahlungsziel:Oft gefragt

FAQ

Antworten auf häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten zu unserem Angebot

Unsere Leistungspakete sind so individuell wie Ihre Praxis. Daher erhalten Sie von uns immer ein individuelles Angebot.

Mit der PVS profitieren Sie von:

  • einer umfassenden und transparenten Entlastung vom Abrechnungsprozess
  • einer schnellen Liquidation
  • über 100 Jahren Erfahrung
  • einer individuellen Betreuung Ihrer Praxis durch Experten

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Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) übernehmen für Sie die folgenden Aufgaben:

  • Das Erstellen und Versenden Ihrer Rechnung nach der geltenden Gebührenordnung
  • Die Korrespondenz mit Patientinnen und Patienten sowie Kostenträgern
  • Das Forderungsmanagement
  • Die Dokumentation Ihrer Honorareingänge sowie Honorarforderungen
  • Das Vertreten Ihrer politischen Interessen in Berlin

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Ihre politischen Interessen rund um Ihre Privatabrechnung werden durch den PVS Verband in Berlin vertreten. Zu den Kernthemen des PVS Verbandes gehören der Erhalt des freien Arztberufes und die stetige Weiterentwicklung der Gebührenordnung. Durch das jahrelang aufgebaute Netzwerk des PVS Verbandes werden Ihre Interessen damit zielgerichtet platziert.

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Gegenseitiges Vertrauen zwischen Ihnen – unseren Ärztinnen und Ärzten – und uns als PVS ist für uns unverzichtbar. Deshalb beruht unsere Arbeit auf verbindlichen Grundsätzen, die wir in einem Kodex festgehalten haben. Mit diesem verpflichten wir uns zu einer datenschutzkonformen und rechtssicheren Abrechnung auf Basis der GOÄ und formulieren zusätzlich Richtlinien für unsere gemeinsame Arbeit mit Ihnen.

Unser Kodex

Wir als PVS wissen, dass der Schutz Ihrer Daten sowie der Daten Ihrer Patientinnen und Patienten an oberster Stelle steht. Aus diesem Grund haben wir für unsere Mitglieder und uns einen Kodex entwickelt, an den strikt zu halten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet haben.

Unser Kodex

Auf Grundlage der von Ihnen weitergegeben Daten erstellen wir mit der gebotenen Sorgfalt und Transparenz umgehend nachvollziehbare Rechnungen. Das gilt sowohl für die Leistungen für Ihre privat versicherten Patientinnen und Patienten als auch für den Bereich der Selbstzahlermedizin. Dabei entsprechen unsere Rechnungsstellungen der amtlichen Gebührenordnung und tragen so erheblich zum Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Patientinnen und Patienten bei. Im Zweifelsfall stehen wir Ihren Patientinnen und Patienten in Fragen bezüglich der Gebührenordnung jederzeit zur Verfügung.

Gerade bei Minderjährigen fällt es häufig schwer, ihre Einwilligungsfähigkeiten korrekt einzuschätzen. Um juristischen Konflikten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, abgesehen von Notfällen, immer die Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten einzuholen.

Unsere Schnittstelle ist in der Regel bereits integriert in Ihre Praxissoftware. Damit können Sie problemlos eine Abrechnungsdatei erzeuge, welche digital an Ihre PVS übermitteln können.

Diese werden Ihnen kostenfrei von Ihrer PVS zur Verfügung gestellt.

Unser Ziel ist es selbstverständlich, jede Rechnung schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abrechnungsdaten monatlich zu übermitteln. Denn so sichern Sie durch regelmäßige Zahlungseingänge Ihre Liquidität und helfen uns dabei, Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Abrechnungsdaten zu verhindern.

Sollten Sie einen nachträglichen Änderungswunsch bei Ihrer Rechnung haben, können Sie diese selbstverständlich nachträglich ändern. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an Ihre PVS.

Eine Ratenzahlung ist bei uns in Ausnahmefällen möglich. Diese muss jedoch von den Patientinnen und Patienten bei der PVS angefragt werden, über die Sie abrechnen.

Wenn die Zahlung nicht innerhalb des gewünschten Zahlungsziels erfolgt, übernehmen wir für Sie das Mahnverfahren. Hier erhalten Ihre Patientinnen und Patienten zunächst zwei Mahnungen. Sollten diese nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, beschreiten wir mit Ihnen zusammen auch den Rechtsweg.

Die mögliche Korrespondenz mit Kostenträgern übernimmt für Sie unser Team von Abrechnungsspezialisten. Diese haben stets alle gültigen Abrechnungsempfehlungen sowie Gerichtsurteile im Blick. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell – auch im Sinne Ihrer Patienten.