Jetzt Leistungen abrechnen nach §115f SGB V

Zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. und der Sanakey Contract GmbH übernehmen wir Ihre Leistungsabrechnung über Hybrid-DRGs.

Das Bild zeigt einen Arzt an seinem Computer. Auf dem Bild steht die Überschrift "Hybrid-DRG - Eine Aufgabe der Selbstverwaltung"

Mit dem neu eingeführten §115f SGB V hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine sektorenübergreifende Versorgung gesetzt. Ob ambulant oder stationär – künftig findet die Honorierung über „Hybrid DRGs“ statt. Ein erster Leistungskatalog wurde vom Verordnungsgeber definiert.

Nun liegt es an der Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, dass diese Leistungen schnell und unkompliziert abgerechnet werden können und niemand allein gelassen wird mit diesem noch neuen Verfahren. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V., die Sanakey Contract GmbH und die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS Spektrum) haben sich daher zusammengeschlossen, um ein Verfahren zu entwickeln, das sich möglichst unkompliziert und zügig in den Praxisalltag integrieren lässt und die Leistungsabrechnung über Hybrid-DRGs aus einem Guss sicherstellt. Das Ergebnis: Im Sanakey Portal schließen Sie direkt ihren Abrechnungsvertrag. Dort bilden Sie Ihre Falldokumentation ab. Danach übernimmt die PVS. Sie definiert aus Ihrer Dokumentation die entsprechende Hybrid DRG und leitet diese an die Krankenkasse weiter. Das Honorar zahlt die PVS an Sie aus. 

Mehr Informationen finden Sie unter: www.115f.de