Datenschutzerklärung »Privat impft mit«

Kontakt

Verantwortlich für die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Impfkampagne „Privatärzte impfen mit!“ und den Seiten des Meldeportals, das unter der URL https://www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit im Internet erreichbar ist, ist der Verband privatärztlicher Verrechnungsstellen e.V. (im folgenden PVS) in Kooperation mit dem Privatärztlicher Bundesverband e.V. (PBV).

Anschrift:

Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.
Marienstr. 30
10117 Berlin
Deutschland
Tel.: + 49 30 28049630
E-Mail: verband@  avoid-unrequested-mailspvs.de 
Website: www.pvs.de

Der Datenschutzbeauftragte der PVS ist erreichbar unter der gleichen Anschrift unter „Datenschutzbeauftragter der PVS“ oder via E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@pvs.de

 

Erforderlichkeit der Erfassung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die PVS im Rahmen der Kampagne „Privatärzte impfen mit!“ steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben:

Nach §3 der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ (CoronaImpfVO) können niedergelassene Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, freiwillig an der Impfkampagne des Bundes gegen Covid-19 teilnehmen und Vakzine für Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 für eine Impfung ihre Patientinnen und Patienten über die Apotheken beziehen.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist jedoch, dass sich interessierte Privatärzte gem. §3 Abs. 4 CoronaImpfVO mit Hilfe des hier durch die PVS bereitgestellten Web-Portals unter Vorlage der danach vorgeschriebenen Nachweise elektronisch für eine Teilnahme registrieren und zudem zur Teilnahme an der Impfsurveillance verpflichten.

Nach erfolgreicher Registrierung und Überprüfung durch die PVS erhält der Privatarzt eine Bestätigung, die ihn zum Bezug der Impfstoffe berechtigt.

Durch den Bezug von Impfstoffen ist die teilnehmende Praxis gem. §4 CoronaImpfVO verpflichtet, sich an der vorgeschriebenen Impfsurveillance zu beteiligen, in deren Rahmen die von der Verordnung vorgesehenen Angaben in diesem Web-Portal der PVS (als technischer Dienstleister des PBV) von der Arztpraxis tagesaktuell zu erfassen sind, damit diese anschließend in aggregierter Form verarbeitet und von der PVS an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden können.

Bei der Registrierung auf dem Web-Portal werden zur Überprüfung der Identität und der weiteren Berechtigung zum Bezug von Impfstoffen folgende personenbezogene Daten des sich anmeldenden Arztes abgefragt und von der PVS verarbeitet:

  1. Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum des niedergelassenen Arztes
  2. Anschrift der Praxis
  3. E-Mail-Adresse der Praxis
  4. Mobilfunknummer des niedergelassenen Arztes
  5. Digitale Kopie der gem. §3 Abs. 4 Nr. 1 CovidImpfVO vorgeschriebenen Bescheinigung der Ärztekammer
  6. Digitale Kopie des Arztausweises
  7. Digitale Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite), wobei dem Antragsteller freigestellt ist, nicht benötigte Angaben wie Nationalität und Geburtsort, Augenfarbe und Größe, sowie Zugangsnummer (CAN) zu schwärzen

Nur nach einer erfolgreichen Registrierung über das Web-Portal kann auf Grundlage und nach Prüfung der Angaben durch die PVS eine Bescheinigung über die Registrierung im elektronischen Meldesystem nach § 4 Absatz 4 erteilt und der Praxis die Teilnahme an der vorgeschriebenen Impfsurveillance bestätigt werden. In diesem Fall wird der Praxis eine individuelle Kennnummer (Impf-ID) zugeteilt, die bei Vorlage gemeinsam mit der elektronischen Bescheinigung zum Bezug von Vakzinen über Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel berechtigt. Die Impf-ID dient gegenüber Behörden und Dritten auch zur Identifikation, Überprüfung und Abgleich der Berechtigung einer Praxis. Beteiligte können bei Angabe berechtigten Interesses insbesondere die Gültigkeit der Bescheinigung der Praxis bei der PVS und die Zuordnung einer Impf-ID zu einem Besteller erfragen.

Bei Erhalt von Impfstoffen hat die teilnehmende Praxis im Rahmen der Impfsurveillance zudem die Pflicht, über das Web-Portal täglich elektronische Meldung nach deren Verwendung zu machen. Dieses geschieht durch Anmeldung in dem Web-Portal und unter Eingabe der nachfolgenden Daten in der dafür vorgesehene Eingabemaske:

  1. der Kennnummer (Impf-ID),
  2. Angaben zur Zugehörigkeit des/der geimpften zur Altersgruppe unter 18 Jahren oder über 60 Jahren (aufgegliedert nach Erst- und Folgeimpfung),
  3. dem Datum einer Schutzimpfung,
  4. dem Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung) und
  5. der impfstoffspezifischen Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname).

Die Anmeldung zu dem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Web-Portal muss unter Verwendung der von der PVS nach der Registrierung übermittelten Zugangsdaten erfolgen, wobei zur Verhinderung von Missbrauch eine 2-Faktor-Identifizierung eingesetzt wird, bei der an die registrierte Mobilfunknummer eine SMS mit einer Bestätigungskennziffer gesendet wird, die zusätzlich zu der zugeteilten Zugangskennung (Passwort) bei der Anmeldung am Web-Portal anzugeben ist.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, soweit der PVS direkt oder als technischer Dienstleister des PBV gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 4 CoronaImpfV die Aufgabe übertragen wurde, die freiwillige Registrierung von an der Impfkampagne des Bundes teilnehmenden Privatärzte, sowie die damit zusammenhängende Anmeldung, Bescheinigung und Datenerfassung über ihr elektronisches Meldesystem zur Einhaltung der Verpflichtungen der Impfsurveillance durchzuführen und diese Daten in aggregierter Form an das RKI und andere Angaben in diesem Zusammenhang an berechtigte Dritte weiterzugeben.

Die Rechtsgrundlage aller übrigen Verarbeitungen personenbezogener Daten der PVS im Zusammenhang mit ihren nicht-öffentlichen Aufgaben können unter https://www.pvs.de/datenschutzerklaerung eingesehen werden.

Empfängerkategorien

Bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben übermittelt die PVS personenbezogene Daten an öffentliche Stellen des Bundes, insbesondere das RKI, sowie an andere im Rahmen der CoronaImpfVO oder des IfSG berechtigte oder im Rahmen der Impfkampagne unmittelbar beteiligte Stellen, insbesondere Apotheker, sowie an Auftragnehmer der PVS. Dabei wird stets geprüft, ob eine Übermittlung im Sinne der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.

Im Aufgabenfeld der PVS im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der CoronaImpfVO ergeben sich in der Regel folgende Empfängerkreise:

Als Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer sind durch die PVS zur Erfüllung ihrer Aufgabe durch AV-Verträge verpflichtet:

Die PADline GmbH, Stadtkoppel 45 - 49, 21337 Lüneburg, als technische Betreiberin des Web-Portals und die ScaleUp Technologies GmbH & Co. KG, Süderstr. 198, 20537 Hamburg, als Betreiberin des Rechenzentrums, in dem die Daten für den Zugriff über das Internet gehostet werden.

Eine weitere Datenübermittlung an Dritte ohne Rechtsgrund oder ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen findet nicht statt, ebenso keine Datenübermittlung in ein Drittland außerhalb der EU. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Speicherdauer

Alle Daten werden entsprechend der CoronaImpfV grundsätzlich nur bis zum 31.12.2024 gespeichert, soweit sich nicht aus anderen rechtlichen Gründen eine längere Pflicht zur Speicherung ergibt.

Betroffenenrechte

Sowohl im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, als auch als zivilrechtliche Vertragspartei, ist die PVS verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher die unter https://www.pvs.de/datenschutzerklaerung im Einzelnen genannten Rechte als Betroffene zur Verfügung.

Soweit die Verarbeitung von Daten wie hier auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e) erfolgt, besteht darüber hinaus ein 

Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Betroffene haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfes die Möglichkeit Beschwerde bei der für sie örtlich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, wenn sie der Meinung sind die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Datenverstoße gegen die DSGVO.

Zuständig am Sitz der PVS ist aufgrund der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben des BMG als Ministerium des Bundes der:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0

Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten als Betroffene bei Datenverarbeitungen der PVS, soweit es nicht nur das hier beschriebene Verfahren „Privatärzte impfen mit“ betrifft, insbesondere etwa zur Homepage www.pvs.de oder bezüglich von privatärztlichen Abrechnungen, sind unter https://www.pvs.de/datenschutzerklaerung abrufbar.

Stand der Erklärung: 21.5.2022