Spezialisiert seit über 100 Jahren:Ihre Honorarabrechnung

nach GOÄ, GOZ und weiteren Rechtsgrundlagen

Das Abrechnen von Honoraren in der Gesundheitsbranche ist unser Spezialgebiet. Denn seit über 100 Jahren unterstützen die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) Ärztinnen und Ärzte bei der Abrechnung ihrer ärztlichen Leistungen. Dabei übernehmen wir sämtliche Aufgaben des Abrechnungsprozesses von dem Erstellen der Rechnung bis zum Forderungsmanagement.

 

Erfahrung und Expertise: Sie finden die GOÄ lästig?

Dann über­neh­men wir gern die Abrech­nung für Sie. Bei uns fließt das Know-how aus der Pra­xis direkt in die Ent­wick­lung und den Aus­bau unse­res Ange­bo­tes. Denn bei uns wer­den Ärztin­nen und Ärzte aktiv in die Wei­ter­ent­wick­lung unse­rer Dienst­leis­tun­gen ein­ge­bun­den. Unsere Kern­kom­pe­tenz ist die Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ). Die ken­nen wir in- und aus­wen­dig. Ver­trauen Sie unse­ren pass­ge­nauen Ange­bo­ten und Leis­tun­gen – off­line und online!

Sicherheit und Vertrauen: Vermeiden Sie Rechnungsbeanstandungen!

Seit Jahr­zehn­ten zeich­net sich unsere ver­trau­ens­volle Zusam­men­ar­beit durch ver­bind­li­che Grund­sätze aus. Unser Kodex ver­pflich­tet uns zu GOÄ-kon­for­mem und daten­schutz­ori­en­tier­tem Han­deln.

Unser Kodex

Ressourcen und Zeit sparen: Das haben Sie sich verdient!

Die PVS über­nimmt trans­pa­rent und ver­trau­ens­voll Ihr Abrech­nungs­ma­nage­ment, damit Ihnen mehr Zeit für die Behand­lung Ihrer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bleibt. Schnell und unkom­pli­ziert. Weil Sie Medi­zin stu­diert haben …

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Liquidität sichern: Weil Sie Medizin studiert haben, …

… kümmern wir uns mit Klasse um die Kasse. Wir hal­ten nicht nur Buch, son­dern auch unser Ver­spre­chen: In ver­läss­li­cher Zusam­men­ar­beit über­nimmt die PVS das Abrech­nungs­ma­nage­ment. Wir küm­mern uns darum, damit Sie Ihr Hono­rar schnell bekom­men.

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Faires Mahnverfahren: Wir behalten Ihre Zahlungseingänge im Blick.

Wenn es doch mal hakt, dann haken wir nach, denn es geht um Ihre berech­tig­ten For­de­run­gen! Die Rea­li­sie­rungs­quote von 99% spricht für unsere freund­li­chen, aber kon­se­quen­ten Zah­lung­s­er­in­ne­run­gen. In engem Schul­ter­schluss mit Ihnen pla­nen und gehen wir die erfor­der­li­chen Schritte.

Vertrauensvoller Patientenservice: Wir klären und erklären Rechnungen – auch bei Erstattungs­problemen.

Ihren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten ste­hen wir als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung. Per Chat, Tele­fon oder Post: Wir kom­mu­ni­zie­ren auf Augen­höhe und haben stets ein offe­nes Ohr!

Politische Arbeit: Einsatz für starke Privatmedizin

Als Sprachrohr für privatärztliche Interessen setzt sich die PVS für den Erhalt des dualen Gesundheitssystems ein. Mit einer starken Privatmedizin. Für uns ist klar, dass es einen frei­heit­li­chen Bereich im Gesund­heits­we­sen geben muss, in dem das Ver­hält­nis von Arzt und Pati­ent von äuße­ren Zwän­gen weit­ge­hend unbe­rührt bleibt. Des­halb enga­gie­ren wir uns für die Zukunfts­fä­hig­keit von pri­vat­ärzt­li­chen Struk­tu­ren.

Die Kosten: Unser Leistungsangebot ist geprägt von zahlreichen Wahloptionen.

Denn nur so können wir sicherstellen, dass Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungspaket erhalten. Holen Sie daher gerne bei uns unverbindlich ein persönliches Angebot ein und erfahren Sie mehr über Nutzen und Kosten unserer Services.

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Abrechnungs­felder

Wo wir überall tätig sind, finden Sie hier:

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Besonders für Existenzgründer oder junge Ärzte, die eine Praxis übernehmen, stellt die Abrechnung ärztlicher Leistungen eine Herausforderung dar. Dabei ist eine optimale und rechtssichere Abrechnung von privatärztlichen Leistungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ein wichtiges Themenfeld. Denn die Leistungspotenziale sind hier überraschend hoch. Mit der PVS an Ihrer Seite optimieren Sie Ihre Abrechnung und reduzieren gleichzeitig das Risiko für Zahlungsausfälle. Gleichzeitig entlasten wir Sie umfänglich mit unserem Leistungsversprechen

Sorgenfrei Abrechnung für Ihr MVZ-Abrechnung

Die Abrechnung medizinischer Versorgungszentren und ähnlicher neuer Versorgungsformen erledigen bei uns qualifizierte Abrechnungsexperten professionell und effizient. So können Sie Personalkosten senken, Potenziale gezielt ausschöpfen und den Ertrag maximieren. Denn wir stellen Ihnen immer so viel „Manpower“, Know-how und Service zur Verfügung, wie Sie es gerade benötigen. So werden Personalkosten planbar und orientieren sich immer am konkreten Bedarf. Wir übernehmen versiert die Abrechnung für Arztnetze, (Teil-)Gemeinschaftspraxen (TGP), Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ambulante Versorgungszentren (AVZ), integrierte Versorgungen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), überörtliche Gemeinschaftspraxen (ÜÖGMP).

Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

Die Abrechnung und Vergütung der ärztlichen Leistungen nach einem Arbeitsunfall erfolgt nach der UV-GOÄ direkt mit dem Unfallversicherungsträger der Patientin oder des Patienten. Das Gebührenverzeichnis entspricht grundsätzlich der GOÄ Systematik, weicht aber in Details davon ab. Für die allgemeine und besondere Heilbehandlung ist jeweils eine Einzelleistungsvergütung mit vorgegebenen Euro-Beträgen vorgesehen. Als Mitglied bei der PVS sind diese Unterschiede für Sie nur marginal. Denn wir sind uns den Besonderheiten bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Arbeitsunfällen bewusst und rechnen diese rechtssicher und optimal nach der UV-GOÄ für Sie ab.

Ein Rundum-Paket für die Chef­arztabrechnung

Bei der PVS können Sie sicher sein, dass Ihre Patientinnen und Patienten stets eine korrekte Rechnung erhalten. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass vertragliche oder gesetzlich zu leistende Abgaben richtig ermittelt und abgeführt werden, und dass vereinbarte Anteile an alle in die Behandlung involvierten Personen weitergeleitet werden. So bringt Ihnen die Chefarztabrechnung mehr als sie kostet und bietet absolute Transparenz – für Sie und für Ihre Patienten.

Als Chefarzt oder Chefärztin profitieren Sie als Mitglied bei einer PVS von:

  • Erstellen von Abrechnungen für stationärer Wahlleistungen direkt aus der Krankenakte, die wir auf Wunsch bei Ihnen direkt abholen.
  • Nachweisen über die Kostenerstattung der liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzten für Ihre Krankenhausverwaltung.
  • umfangreichen Nachweisen über abzuführende Sachkosten unter Angabe aller sachkostenpflichtigen GOÄ-Einzelleistungen pro Patienten im Rahmen des DKG-NT bzw. BG-NT.
  • der Ermittlung und der Bestätigung von gesetzlich vorgeschriebenen und / oder dienstvertraglich vereinbarten Kostenerstattungen für den Krankenhausträger.

Abrechnung für Krankenhäuser

Krankenhäuser schätzen seit vielen Jahren die intensive Unterstützung und Entlastung durch die PVS. Wir übernehmen das komplette Handling rund um die Abrechnung nach der GOÄ im wahlärztlichen Bereich,der Ambulanzen oder von BG-Leistungen. Wir kümmern uns um die korrekte Berechnung von Sachkosten gem. DKG-NT/BG-NT, der Vorteilsausgleiche, Nutzungsentgelte oder Poolabgaben für Chefärzte und berücksichtigen individuelle vertragliche Abgaben und manches mehr.

Abrechnung für den zahnmedizinischen Bereich

Die Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist nicht weniger komplex als die Leistungsabrechnung ihrer ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Eine optimale Planbarkeit von Kosten und Liquidität sind auch hier das A und O einer erfolgreichen Praxisführung. Nicht zuletzt aufgrund zum Teil hoher Auslagen für zahntechnische Labore macht eine Auslagerung der Abrechnung an die speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVS daher Sinn. Egal ob Zahnmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Kieferorthopädie – der auf den spezifischen Bedarf abgestellte Service der PVS entlastet auch hier von lästigem Verwaltungsaufwand und schafft wertvolle Freiräume für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Abrechnung für Hebammen

Die PVS entlastet Sie professionell und mit jahrzehntelanger Erfahrung in allen Belangen rund um die Abrechnung nach der Hebammen-Gebührenverordnung. Vertrauen Sie auf den Marktführer in der Abrechnung und erhalten Sie einen sofortigen Zugriff auf ein Team von Mitarbeitern, die ihr Handwerk beherrschen. Während Sie sich Zeit für die werdenden Eltern nehmen, übernehmen wir von der Leistungserfassung bis hin zum Forderungsmanagement alles Weitere für Sie. Dabei können Sie Ihre Daten bei uns digital, aber auch ganz ohne Software datenschutzkonform an uns übermitteln. Ein hohes Maß an Qualität und Ihre individuelle Betreuung sind für uns oberstes Ziel.