Unser Service:Für Patientinnen und Patienten
Sie waren bei Ihrem Arzt oder bei Ihrer Ärztin, haben in diesem Zuge eine Rechnung von der PVS erhalten und haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie die Serviceportale, in denen Sie unter anderem Rechnungsduplikate anfordern, Ihren Zahlungseingang überprüfen oder ein Ratenzahlungsangebot anfordern können.
Alternativ stehen Ihnen selbstverständlich auch unsere telefonischen Kundenservices zur Verfügung.
PVS Baden-Württemberg eG
Kontakt:
+49 711 7201-181
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:00–16:30 Uhr
Freitag: 8:00–15:30 Uhr
PVS Bremen e.V.
Kontakt
+49 421 360 85-0
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7:30–16:00 Uhr
Freitag:
7:30–13:30 Uhr
PVS Limburg GmbH
Kontakt
+49 6431 9121-5000
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8:00–17:00 Uhr
Freitag:
8:00–13:00 Uhr
PVS Mosel-Saar GmbH
Kontakt
+49 651 97802-0
+49 6821 9191-3
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00–17:00 Uhr
Freitag:
08:00–15:00 Uhr
PVS Niedersachsen rkV
Kontakt
+49 4131 3030-110
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
9:00–15:00 Uhr
Freitag:
9:00–13:00 Uhr
PVS Sachsen GmbH
Kontakt
+49 351 89813-60
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
9.00 Uhr–16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr–13.00 Uhr
PVS Schleswig-Holstein · Hamburg rkV
Kontakt
+49 4551 809-150
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7:30–16:30 Uhr
Freitag:
7:30–14:00 Uhr
PVS Südwest GmbH
Kontakt
+49 621 164 164
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7:30–16:15 Uhr
Freitag:
7:30–13:00 Uhr
PVS Westfalen Nord GmbH
Sie erreichen die PVS Westfalen Nord über den Online-Service.
PVS Westfalen-Süd rkV
Kontakt
+49 2303 25555-18
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7:30–16:00 Uhr
Freitag: 7:30–12:45 Uhr
FAQs: Antworten auf häufige Fragen
Als PVS unterstützen wir Ihre Ärztin und Ihren Arzt bei allen Aufgaben, die außerhalb der medizinischen Expertise liegen. So können sie sich vollkommen auf Ihre Behandlung konzentrieren. Denn durch unsere Unterstützung bei Abrechnungs- und weiteren administrativen Aufgaben, bleibt der Ärztin oder dem Arzt mehr Zeit für Diagnostik und Behandlung.
Für Sie entstehen durch die Auslagerung der Abrechnung keine zusätzlichen Kosten. Wir sind Profis unseres Fachs und ermöglichen eine reibungslose und korrekte Abrechnung. Dies hat nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte Vorteile, sondern auch für Sie. Denn bei Fragen stehen die einzelnen Verrechnungsstellen für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Thema Datenschutz hat bei uns und unseren Mitgliedern höchste Priorität. Daher ist es uns wichtig, dass Sie einen genauen Überblick darüber bekommen, wer Ihre Daten verarbeitet und warum. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der ärztlichen Leistungsabrechnung, wissen wir wie wichtig der Schutz von Patientendaten und ein adäquater Umgang mit ihnen ist. Nicht zuletzt deshalb haben die Privatärztlichen Verrechnungsstellen selbst Eingang in die Regelungen des § 203 („Schweigepflicht“) des Strafgesetzbuches gefunden, der uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie die Ärztinnen und Ärzte selbst unter Strafandrohung zur absoluten Verschwiegenheit über patientenbezogene Informationen verpflichtet.
Der Schutz Ihrer Daten steht für uns an oberster Stelle. Deshalb bekommen Sie bei der Neuanmeldung in einer Mitgliedspraxis eine Übersicht über unsere Datenschutzrichtlinien sowie eine Einverständniserklärung, die uns die Nutzung der benötigten Daten erlaubt. Wir als PVS sehen uns zusammen mit Ihren Ärztinnen und Ärzten in der Verantwortung, die erhöhten Anforderungen an den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten konsequent durchzusetzen. Deshalb gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt die absolute Schweigepflicht.
Sie können grundsätzlich eine Ratenzahlung bei Ihrer PVS anfragen. Hierfür besuchen Sie einfach das Patientenportal Ihrer PVS.
Grundsätzlich ist es möglich, das Zahlungsziel zu verlängern. Da die Rechnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bei uns in Auftrag gegeben wurde, ist es Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, welche(r) das Zahlungsziel Ihrer Rechnung ändern kann.
Sollten Sie privat versichert sein, rechnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt alle Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wenn Sie jedoch gesetzlich versichert sind, darf Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt lediglich alle Leistungen nach der Gebührenordnung abrechnen, welche nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Sollten Sie bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Leistung in Anspruch genommen haben, welche nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wird und diese ausdrücklich wünschen, handelt es sich um eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Diese dürfen Ärztinnen und Ärzte gemäß der Gebührenordnung für Ärzte Ihnen in Rechnung stellen.