Die PVS:Das sind wir

Im Gewand der gewachsenen genossenschaftlichen Struktur sind aus den Privatärztlichen Verrechnungsstellen moderne Service-Zentren entstanden, die heute als Motor der PVS wirken.

Alleinige Gesellschafter und damit auch Gestalter der Geschäftspolitik sind ausschließlich die ärztlichen Vorstände der Vereine. Hierin sehen wir einen entscheidenden Vorteil in Sachen Glaubwürdigkeit. Denn nicht die Gewinnmaximierung oder -erzielung steht im Vordergrund der Tätigkeit, sondern die kompetente und qualitativ hochwertige Dienstleistung am Mitglied bzw. Kunden. Und diese wird praxisnah ständig weiterentwickelt – bis hin zur Entwicklung technologischer Standards wie der PAD- bzw. PADnext Schnittstelle oder der digitalen Übertragung strukturierter Daten. Und worin drückt Wirtschaftlichkeit sich besser aus als in Zahlen? Bei den PVS sprechen sie für sich: Stetiger Mitgliederzuwachs und Prozesskostenoptimierung haben für ein höheres Abrechnungsvolumen und konstanten Anstieg der zur Bearbeitung eingereichten Rechnungen gesorgt.

Das Bild zeigt Herrn Dr. jur. Heinz aus der Fünten.
Mit Trauer erfüllt uns die Nachricht vom Tod unseres ehemaligen und langjährigen Geschäftsführers Herrn Dr. jur. Heinz aus der Fünten.
Das Bild zeigt einen Arzt an seinem Computer. Auf dem Bild steht die Überschrift "Hybrid-DRG - Eine Aufgabe der Selbstverwaltung"
Zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. und der Sanakey Contract GmbH übernehmen wir Ihre Leistungsabrechnung…
Ein Meilenstein in der Unternehmensgeschichte!
Logo der PVS Schleswig-Holstein • Hamburg mit dem Siegel für die Top Company 2024 der Kununu
Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY.

Die Geschichte

Wir sind seit über 100 Jahren an der Seite von Ärztinnen und Ärzten und schützen Sie nicht nur vor überbordender Bürokratie, sondern auch vor dem politischen Kalkül.

Mit der Einführung der Preußischen Gebührenordnung (Preugo) wurde bereits 1896 die erste Verordnung für die Entlohnung der ärztlichen Leistung vorgelegt. Diese galt zunächst nur für den kassenärztlichen Bereich. Mittelstand und Oberschicht hatten keinen Zugang zu den im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (1883) geschaffenen Krankenkassen. So wichen Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche auf die ersten privaten Krankenversicherungen aus. Diese waren aber nur berechtigt, Tagegeldversicherungen anzubieten, die Krankheitskosten wurden nicht übernommen. Es blieb zunächst bei der Bezahlung des Arztes aus dem Privatvermögen. Das System funktionierte so lange, bis mit der Inflation von 1923 (1 US-Dollar = 4,2 Bio. Papiermark) die Rücklagen des Mittelstandes vernichtet wurden. Das Verhältnis von Arzt und Privatpatient änderte sich von der materiellen Seite. Von Einzelfallen abgesehen, konnte sich niemand mehr einen Hausarzt leisten. Auch der Arzt konnte nicht mehr auf ein mehr oder weniger abgesprochenes Gesamthonorar für die Jahresleistung warten. Er litt, wie der gesamte Mittelstand, unter direktem Geldmangel. Wie akut dieser Mangel war, macht das Beispiel der Assistenzärzte am Krankenhaus deutlich: Obwohl sie Staatsbeamte waren, mussten Sie ihr Gehalt ein- bis zweimal täglich an der Universitätskasse abholen, um für ihr Geld überhaupt noch etwas zu bekommen.

Geburtsstunde der PKV: Aus der Inflation geboren

Mit Einführung der Rentenmark im November 1923 wurde eine neue Geldwertstabilität geschaffen, die Situation entspannte sich. Die Privaten Krankenversicherungen durften nun, dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend, auch die Krankheitskosten übernehmen. Verbunden mit den Erfahrungen aus der Inflation führte dieses neue Angebot im Ergebnis zu einem außergewöhnlichen Zustrom zu den Privaten Krankenversicherungen. Hatten die Privaten Krankenversicherungen 1924 noch 500.000 bis 600.000 Mitglieder, so waren es schon zu Beginn des Jahres 1925 über2 Millionen.

Der Nachfrage entsprechend drängten zunächst viele neue Versicherungen auf den Markt. Zahlungsschwierigkeiten einer ganzen Reihe von unerfahrenen, zum Teil auch unseriösen Gesellschaften führten ab 1926 dazu, dass sich der Kreis der Anbieter schnell wieder ausdünnte. Unter Mitwirkung des Reichsaufsichtsamtes wurden schließlich 1929 Normativbedingungen verabschiedet, um die weitere Entwicklung der Privaten Krankenversicherung in geordnete Bahnen zu lenken. Für die Arzte bedeutete diese Entwicklung grundsätzlich einen großen Fortschritt. Denn in dem Maße, wie die Normativbedingungen von den meisten Krankenversicherungen übernommen wurden, wurde auch das Leistungs- und Honorarverhältnis zwischen Ärzten und Privatpatienten vereinheitlicht. Erstmals konnten sich jetzt nicht nur wenige privilegierte Privatärzte, sondern alle Ärzte einer Entlohnung auf der Grundlage vereinheitlichter, vertragsrechtlicher Regelungen sicher sein.

Outsourcing: Moderne Unternehmensstrategie schon in den 20er-Jahren

Von Beginn an war die der PVS zugrunde liegende, unternehmerische Grundidee so einfach, wie modern: Was heute als Outsourcing bezeichnet würde, gründete Anfang der 20er Jahre auf der Überzeugung der initiierenden Ärzte, dass einfacher und effektiver zu erledigen ist, was sich aus der Gruppe – eben der ärztlichen Gemeinschaft – speisen und bezahlen lässt. Das erste Mal umgesetzt wurde die Idee von Herrn Dr. Graf in Gauting bei München, der 1922 die erste Ärztliche Verrechnungsstelle als berufsständische Gemeinschaftseinrichtung gründete. Seiner Idee folgten viele andere Ärzte. In der Folge wurden viele, oft kleine Verrechnungsstellen gegründet. 1931 bestanden in Deutschland bereits 72 ärztliche Verrechnungsstellen für die „Privatpraxis“, denen auch Zahn- und Tierärzte als Mitglieder angeschlossen waren. In der Regel wurde ein Raum angemietet, eine Sekretärin eingestellt, Karteikästen, Schreibmaschine und Aktenschänke angeschafft – fertig war das ausgelagerte Büro. Die so entstandenen Synergien wurden durch den späteren Zusammenschluss kleinerer Verrechnungsstellen weiter verstärkt.

Geburtsstunde der PVS: Spezifizierte Rechnungen

Mit Einführung der Privaten Krankenversicherung veränderte sich die Abrechnungspraxis der Ärzte grundlegend. Die Rechnungen mussten nun detailliert nach Gesichtspunkten spezifiziert werden, die der eigentlichen Behandlungsaufgabe im Grunde völlig wesensfremd sind. Zwar hatte der Arzt schon immer Krankheitsbild und – verlauf dokumentiert. Die von den Versicherungen verlangte formale Schreibarbeiter forderte aber wesentlich mehr Zeit und vor allem Kenntnis der formalen Anforderungen. Grundlage für die Spezifizierung der Rechnungen war zunächst die Preugo. Sie Beeinflusste sehr lange (bis 1965) die Höhe des ärztlichen Honorars. Allerdings wurden bald nicht nur die für die Kassenpraxis gedachten Sätze, sondern die bis heute üblichen Steigerungssätze in Anrechnung gebracht. Damit entstand für die Ärzteschaft eine noch komplexere Abrechnungssituation, so dass schnell der Ruf nach einer eigenen, verlässlichen ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung laut wurde. Die Geburtsstunde der Privatärztlichen Verrechnungsstellen hatte geschlagen.

Damals wie heute: An der Seite der Ärztinnen und Ärzte

Mit dieser neuen Art der ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung konnten die ökonomischen Interessen und der freie Arztberuf auch politisch besser geschützt werden.

Dieser Anspruch an die PVS ist heute die wichtigste Maxime unseres Handelns. Heute sind wir 12 ärztlich geleitete eigenständige Verrechnungsstellen, die als eingetragener Verein, rkV oder Genossenschaft nach wie vor die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in den Mittelpunkt stellen. Zusammen bilden diese den Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen – kurz PVS Verband – und haben zusammen eine starke Stimme im politischen Berlin.

So ist die PVS seit über 100 Jahren ein kompetenter und verantwortungsvoller Ansprechpartner seiner Mitglieder in Sachen Abrechnung, Rechnungsprüfung und Forderungsmanagement sowie das politische Sprachrohr seiner Mitglieder.