Hintergrund:GOÄneu

Schlichte Informationen im Überblick
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein wesentlicher Ausdruck der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Sie schafft eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für die private Gesundheitsversorgung. Die Novellierung der GOÄ ist ein Prozess, welcher sich seit über 20 Jahren vollzieht. Das Ziel: Eine GOÄ auf dem medizinischen Stand der Zeit und eine stetige Weiterentwicklung.
Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, informieren wir Sie hier über den aktuellen Sachstand.
2016-2017
Die systematische Erarbeitung der Arzt-eigenen GOÄ beginnt. Unter der Leitung der Bundesärztekammer (BÄK) wird mit ca. 400 ärztlichen Fachexperten aus 165 Verbänden in 35 Fachgesprächen angefangen, einen neuen Leistungskatalog zu erarbeiten. Parallel starten in ersten Workshops die Arbeiten für einen neuen Rechtsteil der GOÄneu.
2019-2021
In 54 Fachgesprächen mit den ärztlichen Berufsverbänden und deren Fachgesellschaften werden konkrete Bewertungsermittlungen für die Leistungen nach der GOÄ vorgenommen.
2021
Es liegt eine durch die Ärzteschaft erarbeitete Bewertungsfassung ärztlicher Leistungen vor.
2022
Um die Auswirkungen der Arzt-eigenen GOÄneu auf die private Gesundheitsversorgung zu bewerten, setzt die BÄK einen Testbetrieb auf. Hier werden zahlreiche Rechnungen u.a. mit der Unterstützung der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) von der GOÄ zur Arzt-eigenen GOÄneu transkodiert.
2023
Die Arzt-eigene GOÄ wird an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf dem 127. Deutschen Ärztetag übergeben.
2024
Im Dialog mit dem PKV Verband wird ein konsentierter Entwurf zwischen der Ärzteschaft und den privaten Kostenträgern unter der Führung der BÄK erarbeitet. Parallel führt die BÄK zahlreiche Clearinggespräche mit den ärztlichen Verbänden und deren Fachgesellschaften.
2025
Januar–April: Bundesärztekammer und PKV Verband führen Clearinggespräche mit den ärztlichen Fachverbänden zu dem vorgelegten Entwurf für eine konsentierte GOÄ neu.
29.05.2025: Der 129. Deutsche Ärztetag stimmt dem Entwurf der GOÄ neu zu. Ein konsentierter Entwurf der GOÄneu liegt nach 40 Jahren vor, legt man zugrunde, dass die gültige GOÄ im Wesentlichen dem Gebührenwerk von 1982 entspricht.
Juni 2025: Das Bundesministerium für Gesundheit erhält den konsentierten Entwurf der GOÄneu zur Prüfung.
Wie geht es bis zu einem möglichen Verordnungsverfahren weiter?
Bis zum tatsächlichen Verordnungsverfahren und einem anschließenden möglichen Inkrafttreten wird der Entwurf in enger Abstimmung mit den ärztlichen Verbänden und dem PKV-Verband weiter optimiert – etwa durch die Korrektur möglicher Unstimmigkeiten oder die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts. Auch nach dem Inkrafttreten ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung vorgesehen: Eine gemeinsame Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die GOÄ künftig regelmäßig überprüft und angepasst werden kann.