Hintergrund:GOÄneu

Schlichte Informationen im Überblick

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein wesentlicher Ausdruck der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Sie schafft eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für die private Gesundheitsversorgung. Die Novellierung der GOÄ ist ein Prozess, welcher sich seit über 20 Jahren vollzieht. Das Ziel: Eine GOÄ auf dem medizinischen Stand der Zeit und eine stetige Weiterentwicklung.

Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, informieren wir Sie hier über den aktuellen Sachstand.

 

Aktueller Stand

2016-2017

Die systematische Erarbeitung der Arzt-eigenen GOÄ beginnt. Unter der Leitung der Bundesärztekammer (BÄK) wird mit ca. 400 ärztlichen Fachexperten aus 165 Verbänden in 35 Fachgesprächen angefangen, einen neuen Leistungskatalog zu erarbeiten. Parallel starten in ersten Workshops die Arbeiten für einen neuen Rechtsteil der GOÄneu.

2019-2021

In 54 Fachgesprächen mit den ärztlichen Berufsverbänden und deren Fachgesellschaften werden konkrete Bewertungsermittlungen für die Leistungen nach der GOÄ vorgenommen.

2021

Es liegt eine durch die Ärzteschaft erarbeitete Bewertungsfassung ärztlicher Leistungen vor.

2022

Um die Auswirkungen der Arzt-eigenen GOÄneu auf die private Gesundheitsversorgung zu bewerten, setzt die BÄK einen Testbetrieb auf. Hier werden zahlreiche Rechnungen u.a. mit der Unterstützung der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) von der GOÄ zur Arzt-eigenen GOÄneu transkodiert.

2023

Die Arzt-eigene GOÄ wird an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf dem 127. Deutschen Ärztetag übergeben.

2024

Im Dialog mit dem PKV Verband wird ein konsentierter Entwurf zwischen der Ärzteschaft und den privaten Kostenträgern unter der Führung der BÄK erarbeitet. Parallel führt die BÄK zahlreiche Clearinggespräche mit den ärztlichen Verbänden und deren Fachgesellschaften.

2025

Januar–April: Bundesärztekammer und PKV Verband führen Clearinggespräche mit den ärztlichen Fachverbänden zu dem vorgelegten Entwurf für eine konsentierte GOÄ neu.

29.05.2025: Der 129. Deutsche Ärztetag stimmt dem Entwurf der GOÄ neu zu. Ein konsentierter Entwurf der GOÄneu liegt nach 40 Jahren vor, legt man zugrunde, dass die gültige GOÄ im Wesentlichen dem Gebührenwerk von 1982 entspricht.

Juni 2025: Das Bundesministerium für Gesundheit erhält den konsentierten Entwurf der GOÄneu zur Prüfung.

2026

Januar: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat zugesichert, dass die Umsetzung der GOÄ-Novelle im Ministerium mit Hochdruck betrieben wird. Nach Auffassung des BÄK-Präsidenten könnte eine neue GOÄ bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit müsste ein Referentenentwurf bis Sommer 2026 vorliegen, will man das parlamentarische Verfahren rechtzeitig bis Jahresende abgeschlossen haben.

Angesichts des erheblichen Umsetzung- und Anpassungaufwandes im Hinblick auf die Anwendung einer neuen GOÄ gehen wir davon aus, dass von einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ nicht vor Mitte 2027, wenn nicht gar Januar 2028, zu rechnen ist.

April/Mai 2026: Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Projektgruppe „neue GOÄ“ gebildet, welche den übermittelten Entwurf der GOÄneu eingehend prüft. Zudem wurde ein Gutachten beauftragt, das die von der Bundesärztekammer und PKV erarbeitete Folgenabschätzung einer GOÄneu plausibilisieren soll. Das Ministerium hat zugesichert, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorlegen zu wollen und damit das eigentliche Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einzuleiten.

Juli 2026: Bundesärztekammer und PKV Verband übersenden eine überarbeitete Fassung (Rechtsteil und Gebührenverzeichnis) des konsentierten Entwurfs einer GOÄneu an das Bundesgesundheitsministerium.