Es gibt eine Fülle an Fort- und Weiterbildungsangeboten für medizinische Fachangestellte. Die Qual der Wahl zwingt dazu, sich genau zu überlegen, welche Zusatz- oder Weiterqualifizierung für die eigene Praxis oder Klinik passt – und für welche Mitarbeiterin bzw. welchen Mitarbeiter. Auch gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa die Digitalisierung geben manchmal die Themen vor. Ein Mehrwert ist jedoch fast immer gegeben.
Verändertes Berufsbild mit breiterem Aufgabenspektrum
Heutzutage werden qualifizierte Fachkräfte in allen Bereichen des Gesundheitswesens dringend benötigt. Großer Bedarf besteht insbesondere an medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA, ZFA), beide Berufe zählen in Deutschland zu den sogenannten „Engpassberufen“. Dabei müssen diese Fachkräfte nicht nur gut ausgebildet sein, sondern sich zugleich durch Fortbildungen ständig weiterqualifizieren, um den wachsenden Anforderungen gewachsen zu sein – genauso wie Ärztinnen und Ärzte. Das Berufsbild der medizinischen oder zahnmedizinischen Fachangestellten hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt, das Aufgabenspektrum ist breiter geworden – nicht nur, aber auch durch die Digitalisierung.
So müssen medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte heute weit mehr Tätigkeiten am PC ausführen als früher, wo nach dem Besuch der Patientin bzw. des Patienten einfach nur die Patientenakte wieder in den Schrank geräumt werden musste. Heute müssen Befunde gescannt und abgespeichert, Rezepte ausgedruckt und zahlreiche Informationen auf elektronischem Wege mit Krankenkassen, Laboren oder anderen Praxen ausgetauscht werden. Der Beruf ist mehr und mehr zu einem Büro- und Verwaltungsjob geworden – mit den dazugehörigen Anforderungen. Hinzu kommen neue Erfordernisse etwa in den Bereichen Praxishygiene oder Datenschutz. Vieles davon wird (noch) nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Von daher sind immer wieder Auffrischungen und Erweiterungen der eigenen Qualifikationen nicht nur für die Medizinerinnen und Mediziner wichtig, sondern eben auch für deren Fachangestellte.
Lebenslanges Lernen: Fort- und Weiterbildung bietet Chancen für die Angestellten
Aus Sicht der medizinischen Fachkräfte liegen die Vorteile auf der Hand: Mit jeder Fort- oder Weiterbildung erweitern sich ihre Aufstiegs-, Karriere- und Verdienstmöglichkeiten und damit auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Fortbildung bedeutet daher immer eine Weiterentwicklung in eigener Sache. Hinzu kommen in der Regel mehr Freude und Erfüllung im Job durch die Erweiterung des Aufgabenbereichs um neue, interessantere und anspruchsvollere Tätigkeiten. Zudem gilt die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu dürfen, als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung seitens der Chefin bzw. des Chefs, insbesondere dann, wenn diese die Seminare oder Schulungen fördern oder sogar finanzieren.
Im Gegenzug bindet diese „Investition“ seitens des Arbeitgebers die oder den Angestellten ein Stück weit an die Praxis oder Klinik: Meist führt dies zu einem besseren Arbeitsverhältnis – mit größerer Loyalität gegenüber Chefin oder Chef und stärkerer Bindung an den Arbeitsplatz. Wird die Fort- und Weiterbildung gemeinsam mit den direkten Kolleginnen und Kollegen absolviert, kann dies sogar eine teamfördernde Wirkung haben und das Betriebsklima verbessern.
Zwar qualifiziert sich die oder der Angestellte damit langfristig auch für andere Arbeitgeber als interessante Bewerberin bzw. als interessanter Bewerber, dennoch überwiegt meist der beiderseitige Nutzen für das aktuelle Arbeitsverhältnis. Denn jede und jeder arbeitet gerne in einer Praxis oder Klinik, die modern und aktuell ist und das persönliche Weiterkommen fördert – warum also wechseln?
Großer Nutzen für die Praxis oder Klinik
Für die Praxis- oder Klinikleitung zahlt sich die Förderung der Fort- und Weiterbildung der eigenen Angestellten auch insofern aus, dass diese nach Abschluss der Zusatzqualifizierung einzelne oder mehrere Aufgaben noch professioneller, zielgerichteter und effizienter erledigen können. Das spart intern Zeit und Geld und beeinflusst die Außenwirkung der gesamten Praxis positiv – auch gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Auch die „Bundesärztekammer (BÄK)“ unterstreicht den hohen Nutzen einer passgenauen und kontinuierlichen Fortbildung der medizinischen Fachangestellten: Für die Ärzteschaft ergibt sich dadurch eine spürbare Entlastung im Arbeitsalltag, da mehr Aufgaben delegiert werden können. Zudem lässt sich aufgrund der neu erworbenen Kenntnisse einzelner Angestellter möglicherweise das Praxisangebot erweitern – wodurch wiederum neue Patientinnen und Patienten gewonnen oder bestehende an die Praxis gebunden werden können.
Unterschied: Fortbildung und Weiterbildung
Auch wenn die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung häufig synonym verwendet werden – es gibt Unterschiede: Während eine „Fortbildung“ darauf abzielt, vorhandene Kenntnisse für das ausgeübte Berufsbild zu erweitern, werden bei einer „Weiterbildung“ zusätzliche Qualifikationen vermittelt, die nicht zwingend im Zusammenhang mit dem aktuell ausgeführten Beruf stehen.
Umfangreiches Fortbildungsangebot der Ärztekammern
Medizinische Fachangestellte können aus einer Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wählen. Die „Bundesärztekammer (BÄK)“ veröffentlicht auf ihrer Website eine Übersicht aller Fortbildungsangebote der Ärztekammern in den einzelnen Ländern. Die aktuelle Übersicht (Stand: Juni 2023) ist eine 62-seitige PDF-Datei mit dem Titel „Fortbildungsangebote der Ärztekammern für Medizinische Fachangestellte nach den Musterfortbildungscurricula der Bundesärztekammer“; sie lässt sich auf der Website der BÄK herunterladen. Darin werden Kurse zu rund 80 Themen aufgelistet – jeweils mit Kontaktdaten der Anbieter, mit Terminen und Veranstaltungsorten. Zum Teil sind sogar die Seminargebühren aufgeführt und Informationen dazu, ob das Seminar in Präsenz oder als Onlineveranstaltung stattfindet.
Daneben bieten auch die Ärztekammern der Länder auf ihren Webpräsenzen teils umfangreiche Informationen und Übersichten sowie die Möglichkeit, eine kompakte Broschüre zum Thema oder das jeweilige Fortbildungsprogramm für medizinische Fachangestellte als PDF-Datei herunterzuladen, beispielsweise die Landesärztekammer Hessen oder die Ärztekammer Hamburg.
Das insgesamt veröffentlichte, bundesweite Angebot bietet eine Fülle an Möglichkeiten für fort- und weiterbildungswilliges medizinisches Personal, um die eigenen Fachkenntnisse aufzufrischen, zu vertiefen oder zu erweitern. Die Bandbreite an Themen ist enorm: Neben Lehrgängen zu den eher „klassischen“ Aufgabenfeldern von medizinischen Fachangestellten – wie etwa zum Impf- oder Wundmanagement sowie zum ambulanten Operieren – gibt es Angebote im Bereich der Praxisorganisation, zum Beispiel zum Qualitätsmanagement oder zur Hygiene. Zudem werden Kurse zum Erwerb spezifischer Kenntnisse und für Nischenqualifizierungen angeboten, beispielsweise in den Bereichen Ernährungsmedizin, Palliativversorgung, Reproduktionsmedizin, Strahlenschutz oder Suchtprävention. Weiterhin lassen sich Gesprächstechniken im Umgang mit Krebspatientinnen und ‑patienten oder älteren Menschen erlernen.
Daneben werden Seminare zu aktuellen Themen angeboten, die breite gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln: Dazu gehört etwa die Qualifizierung zur/zum Datenschutzbeauftragten im Bereich „Datenschutz & IT-Sicherheit“, um Arztpraxen und Kliniken angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität besser zu schützen. Zudem kann man sich in den Bereichen „Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ sowie „Klimawandel und Gesundheit“ fortbilden. Es gibt also reichlich Optionen für ein Weiterkommen in allen Richtungen.
Angebote von Berufs- und Klinikverbänden, Fachgesellschaften sowie Pharmaunternehmen
Neben der Bundesärztekammer informieren auch Arzt- und Klinikverbände sowie Fachgesellschaften und Pharmaunternehmen über Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für medizinische Fachangestellte; teilweise unterhalten sie sogar eigene Lehreinrichtungen: So bietet etwa der „Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.“ an seinem „Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF)“ die hochqualifizierte Weiterbildung zum/zur „Versorgungsassistent/-in in der Hausarztpraxis (VERAH®) an. Die „Konferenz Onkologische Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK)“ veranstaltet Fortbildungsreihen für MFA im Bereich der Onkologie. Die HELIOS-Kliniken bieten an ihrer „SiNA – Simulations- und Notfallakademie“ Trainings und Kurse für Fachkräfte in den Bereichen Anästhesiologie, Intensivmedizin und Endoskopie.
Auf dem Portal „MSD Care“ von MSD Sharp & Dohme finden sich Fortbildungsveranstaltungen und Informationen für medizinisches Fachpersonal, und Roche ermöglicht dem medizinischen Fachpersonal die Teilnahme an einer zertifizierten Onlinefortbildung zum Thema „Chronische Nierenerkrankungen (CKD)“ (Informationen auf dem Roche-Fachportal). Auf der Website des „Verbands der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.“ (VirchowBund) finden sich zahlreiche Informationen rund um die Themen Weiterbildungszeugnis, Bildungsurlaub oder Praktikum in der Arztpraxis. Und dies sind nur einige wenige Beispiele, die Flut an Informationen und Angeboten ist riesig.
Angebote Ihrer PVS
Selbstverständlich ist auch der „Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband)“ in diesem Bereich aktiv: So bietet beispielsweise die PVS Baden-Württemberg mit ihrer „PVS Akademie“ ein breites Seminarprogramm zu den Themen Abrechnung, Organisation, Kommunikation und Recht. Es gibt Online- oder Inhouse-Seminare zu allen Fragen rund um die „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ für die jeweiligen Fachgebiete, zur Abrechnung nach dem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)“ oder zu rechtlichen Grundlagen bei der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen.
Auch die PVS Niedersachsen hat auf ihrer Website eine eigene Rubrik „Seminare & Veranstaltungen“, in der Kurse zur professionellen Honorarabrechnung oder zu Praxis- und Mitarbeitercoachings aufgelistet sind. Eine bundesweite Übersicht zu den Seminarangeboten aller regionalen privatärztlichen Verrechnungsstellen in den Ländern findet sich auf den Websites pvs.de sowie auf der Website Ihrer PVS.
Private Anbieter von Fort- und Weiterbildungsseminaren
Doch auch abseits der, von Ärztekammern, Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften ausgerichteten Kurse gibt es einen Fort- und Weiterbildungsmarkt für Praxisangestellte: Auf Kommunikationstrainings spezialisierte Agenturen bieten an, die Sprechstundenhilfen in puncto Gesprächsführung zu coachen. ITBeratungsfirmen versprechen, die Arztpraxis im Rahmen ihrer Kurse fit in Sachen EDV und Digitalisierung zu machen. In Sprachschulen gibt es Englischkurse eigens für medizinische Fachangestellte. An Fernuniversitäten werden in Lehrgängen Tricks für eine bessere Praxisorganisation vermittelt – und es gibt Anbieter von Telefontrainings speziell für das Personal in Arztpraxen.
Überblick: Themen und Inhalte von Fort- und Weiterbildungs-angeboten für MFA (Auswahl)
- Ältere Menschen (ambulante Versorgung)
- Ambulantes Operieren
- Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
- Ärztliches Abrechnungswesen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abrechnung nach dem „Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM)“, rechtliche Grundlagen bei der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Ausbildungsbefähigung (Durchführung der Ausbildung)
- Belastungs-EKG für Fortgeschrittene
- Blutentnahme
- Case Management für die Praxis
- Datenschutzbeauftragte(r)
- Datenschutz/Datensicherheit in der ambulanten Praxis
- Diabetologie (Assistenz)
- Disease-Management-Programme(DMP)
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Englisch für Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Ernährungsmedizin
- Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
- Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Hygiene
- Impfmanagement
- Interkulturelle Kompetenz (zum Umgang mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen)
- Klimawandel und Gesundheit
- Kommunikation und Gesprächstechniken
- Krebspatientinnen und ‑patienten (Umgang und Versorgung)
- Palliativversorgung
- Personalmanagement („Prima Klima im Team“, Aggression im Praxisalltag, Teamwork in Stresssituationen)
- Projektmanagement (z. B. zur Durchführung einer Patientenumfrage)
- Qualitätsmanagement
- Reproduktionsmedizin
- Strahlenschutz
- Soft Skills (Zeitmanagement, Eigenwahrnehmung, sicheres Auftreten etc.)
- Suchtprävention
- Telefontrainings für Personal in Arztpraxen
- Versorgungsassistent/-in in der Hausarztpraxis (VERAH®)
- Wundmanagement
So treffen Sie die richtige Auswahl: die passende Fort- oder Weiterbildung für Ihr Personal
Überlegen Sie sorgfältig, eventuell gemeinsam mit dem gesamten Team, welche Art der Fort- oder Weiterbildung für Ihre Praxis oder Klinik nützlich wäre – und für welche Mitarbeiterin bzw. welchen Mitarbeiter sie infrage kommt. Auch wenn für das Gros des medizinischen Personals sicher weiterhin die klassischen Themen Praxisorganisation, Abrechnungs-Know-how, Blutentnahme und Impfmanagement relevant sind; oftmals bietet der „Blick über den Tellerrand“ auch neue Chancen für das eigene Unternehmen.
Daneben können auch die Jahresgespräche mit der oder dem Angestellten Hinweise darauf liefern, wo eventuelle Schwächen liegen, an denen gearbeitet werden sollte – oder besondere Stärken, die weiter ausgebaut werden könnten. Da kann es dann beispielsweise „nur“ darum gehen, sogenannte „Soft Skills“ zu trainieren – also zum Beispiel Aspekte wie Zeitmanagement, Eigenwahrnehmung oder sicheres Auftreten gegenüber Patientinnen und Patienten.
Weiterhin gilt es, zu entscheiden, ob die Fort- oder Weiterbildung in Form einer Präsenz- oder einer Onlineveranstaltung erfolgen soll. Für Letzteres spricht, dass die oder der Angestellte weniger im Praxisalltag ausfallen wird. Bei der Auswahl des Kursanbieters spielen Kostenaspekte eine Rolle bzw. inwieweit Fördermöglichkeiten genutzt werden können, aber auch das Themenangebot, Veranstaltungstermine und der Standort. Eventuell haben Sie bereits Erfahrungen mit einem Lehrinstitut, einer bestimmten Akademie oder Schule.
Finanzierung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
Grundsätzlich müssen Fort- und Weiterbildungen nur dann von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber finanziert werden, wenn sie bzw. er die eigenen Angestellten zur Teilnahme verpflichtet hat. Für nicht arbeitgeberfinanzierte Fort- und Weiterbildungen stehen staatliche Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Welche Fördermöglichkeiten es gibt, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten: Einerseits gelten in den Ländern teils sehr unterschiedliche Regelungen – und auf Bundesebene ist in diesem Bereich zurzeit einiges in Bewegung.
Auf der Website des „Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)“ finden sich unter dem Menüpunkt „Rund um Weiterbildung“ aktuelle Informationen und Tipps, die als Einstieg und Orientierungshilfe bei der Suche nach einer geeigneten Förderung nützlich sein können und die für das gesamte Bundesgebiet gelten.
Weiterhin können Sie Rat bei zuständigen Stellen vor Ort einholen, etwa bei den Landesärztekammern, der Agentur für Arbeit oder bei Ihrer PVS – auch um zu erfahren, inwieweit die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme bei einem privaten Anbieter anerkannt und bezuschusst wird. Wichtige Kriterien in dem Zusammenhang sind zum Beispiel, ob der Anbieter als geförderter Bildungsträger anerkannt ist oder ob er sogenannte Bildungsgutscheine annimmt.
Staatliche Förderungen (Bundes- und Länderprogramme)
Das Bundesprogramm „Bildungsprämie“, im Rahmen dessen man Prämien- und Spargutscheine für die berufliche Weiterbildung nutzen konnte, wurde zum 31. Dezember 2021 eingestellt. An dessen Stelle soll zukünftig als neues Instrument das sogenannte „Lebenschancen-BAföG“ rücken, denn der Bund möchte die berufliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen auch weiterhin fördern. Ob und wann das neue Instrument in Kraft tritt, ist jedoch noch nicht bekannt.
Zu den weiterhin geltenden Bundesprogrammen zählen Förderungen in Form von „Aufstiegs-BAföG (AFBG)“, Weiterbildungsstipendien oder Bildungsgutscheinen sowie der Bildungsurlaub:
- Das „Aufstiegs-BAföG (AFBG)“ (bisher auch: „Meister-BAföG“) unterstützt Erwerbstätige bei ihrer Aufstiegsfortbildung zur/zum Meister/-in/, Techniker/-in, Fachwirt/-in oder Erzieher/-in. Die Förderung erfolgt alters- und einkommensunabhängig, teils als Zuschuss und teils als Darlehen.
- Ein „Weiterbildungsstipendium“ unterstützt junge Menschen unter 25 Jahren mit besonders erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Bewerben können sich Erwerbstätige und Arbeitssuchende.
- Zusätzlich fördert der Staat die Weiterbildung mit sogenannten „Bildungsgutscheinen“, die dazu beitragen sollen, Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende bei der beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen oder drohende Arbeitslosigkeit bei Erwerbstätigen zu verhindern. Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Zusätzlich bieten einige Bundesländer zusätzlich sogenannte „Bildungsschecks“ an.
- Der „Bildungsurlaub“ (auch „Bildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“ genannt) ist eine besondere Form des Urlaubs. Angestellte können sich für die berufliche Bildung von der Arbeit freistellen lassen, vorausgesetzt es handelt sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung. Die Kosten für die Teilnahme (Kursgebühr, Anreise, Unterkunft etc.) müssen zwar selbst getragen werden, aber man wird während dieser Zeit so entlohnt, als wäre man am Arbeitsplatz tätig (bezahlte Freistellung).
Bildungsurlaub zur Fort- und Weiterbildung nutzen
In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung. Grundsätzlich gilt, dass man bis zu fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bzw. bis zu zehn Tage in zwei Jahren zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung erhalten kann. Allerdings sind die Regelungen in den Ländern sehr verschieden und richten sich nach den jeweils geltenden Bildungsurlaubsgesetzen bzw. Bildungszeitgesetzen: So gibt es Unterschiede bei der Anzahl der Tage, die man als Bildungszeit geltend machen kann – und in Bezug auf die Regeln zur Anerkennung und Förderung, die von der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Weiterbildung oder der Mindestdauer der Veranstaltung abhängen können.
Für die Beantragung des Bildungsurlaubs muss man zunächst einen Kurs finden, der zu den, im jeweiligen Bundesland anerkannten Veranstaltungen gehört. Dann muss der Fortbildungsurlaub innerhalb einer bestimmten Frist (meist sechs bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) beim Arbeitgeber beantragt werden. Dieser darf den Antrag auf Freistellung nur dann ablehnen, wenn dringende oder zwingende betriebliche Belange dagegensprechen.
Weitergabe des Erlernten innerhalb der Praxis oder Klinik
Ihre Praxis oder Klinik profitiert im Übrigen gleich doppelt von der Fort- oder Weiterbildung einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, wenn diese das erworbene Wissen anschließend innerhalb der Praxis weitergeben. So könnten Sie diejenige oder denjenigen bitten, nach Abschluss des Seminars eine kleine Zusammenfassung der Inhalte als Handout oder Präsentation vorzubereiten. Auf diese Weise lässt sich das Erlernte mit den Kolleginnen und Kollegen teilen und nutzbringend in die gesamte Praxis oder Klinik einbringen.
